Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anwendbarkeit und Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, welche der Fotograf für den Auftraggeber durchführt.
- Die AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
§2 Auftrag
- Werke im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotograf hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Negative usw.). Dem Fotograf stehen an allen von ihm geschaffenen Werken die Rechte nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Die künstlerische Gestaltung der Werke und deren Auswahl, insbesondere der Motive, obliegen dem Fotograf. Eine feste Anzahl von Werken wird, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, nicht geschuldet. Eine diesbezügliche Reklamation ist ausgeschlossen.
- Der Fotograf schuldet ein Werk mittlerer Art und Güte gemäß üblichen handwerklichen und künstlerischen Standards. Dabei entsprechen die Werke dem Stil des Fotografen. Sofern der Auftraggeber einen hiervon deutlich abweichenden Stil wünscht, ist dies ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung einvernehmlich festzulegen.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
- Der Auftragnehmer ist zum sofortigen Abbruch seiner Tätigkeit berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Auftraggebers oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann.
- Der Auftraggeber haftet für jegliche Beschädigungen und Diebstähle, auch durch seine Teilnehmer und Gäste, die an der Ausrüstung des Fotografen entstehen in vollem Umfang zum jeweiligen Neuanschaffungspreis.
§3 Übergabe, Überlassung und Abnahmefiktion
- Die Übergabe der Werke erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von sechs Wochen nach Durchführung des letzten Auftragstermins; bei Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen schriftlich bestätigt worden sind.
- Die Übergabe kann, sofern es die Art des Werkes zulässt, digital erfolgen, und zwar nach Wahl des Fotografen per E-Mail, per Messenger, per Datenspeicher oder per Online-Mediathek an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers.
§4 Honorar, Nebenkosten und Reisekosten
- Es gilt das vereinbarte Honorar laut des Angebots. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern diese durch den Fotografen ausgewiesen werden kann.
- Die Vergütung im Übrigen ist spätestens mit Abschluss des Auftrags, Übersendung der Werke und Eingang der Rechnung an den Auftraggeber mit einem 14-tägigen Zahlungsziel fällig.
- Ist im Auftrag eine bestimmte Anzahl Stunden oder ein Zeitrahmen vereinbart, welche der Fotograf tätig sein soll, wird darüber hinaus gehender Mehraufwand, der 10% des vereinbarten Zeitaufwandes übersteigt, auf Basis des üblichen Stundensatzes berechnet. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen wünscht. Ist ein Zeitrahmen vereinbart, sind bis zu 20% der Arbeitszeit für Aufbau und Vorbereitung enthalten.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Erforderliche Reise- und Übernachtungskosten sind zu erstatten, soweit diese im Hinblick auf Entfernung, Fahrtzeiten und Uhrzeit der Reise angemessen sind. Bei Aufträgen, die außerhalb eines Umkreises von 50 km um den Wohnort des Fotografen stattfinden, ist ihm eine Übernachtungsmöglichkeit für den Zeitraum des Auftrages sowie den vorherigen und den darauffolgenden Tag zur Verfügung zu stellen.
- Bei Aufträgen über zwei Stunden Arbeitszeit ist der Fotograf entsprechend zu versorgen. Bei Veranstaltungen mit Platzvergabe ist ihm ein persönlicher Platz zuzuweisen.
- Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
§4 Stornierung und Verhinderung
- Wird der Auftrag storniert, gilt wie folgt:
- Bei einer Stornierung bis zu neun Monate vor dem Auftragstermin, behält sich der Fotograf vor, für den entstandenen Mehraufwand eine Aufwandsentschädigung von 100,- € zu verlangen.
- Bei einer Stornierung unter neun Monaten vor dem Auftragstermin kann der Fotograf den Anspruch auf eine Teilzahlung von bis zu 50% des Auftragsvolumens gelten machen.
- Bei einer Stornierung unter drei Monaten vor dem Auftragstermin kann der Fotograf den Anspruch auf eine Teilzahlung von bis zu 75% des Auftragsvolumens gelten machen.
- Bei einer Stornierung von unter einem Monat ist das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar in voller Höhe zu zahlen; § 648 BGB wird, soweit anwendbar, insoweit abbedungen.
- Kann der Auftrag aus Gründen, welche der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Unfall, Krankheit des Auftraggebers, Unwetter o.ä.) nicht durchgeführt werden, gelten die Vorschriften zur Stornierung entsprechend; es wird dabei auf den Zeitpunkt abgestellt, zu welchem der Fotograf von dem Verhinderungsgrund Kenntnis erlangt.
- Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung / Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
- Sofern der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann, gelten die vereinbarten Auftragsbedingungen weiterhin, sofern der neue Termin vom Fotografen wahrgenommen werden kann und von ihm schriftlich bestätigt wird.
§5 Nutzungsrechte
- Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Werken. Das Recht beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, Zuschnitte, Farbänderungen, Filter) der Werke bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Fotografen; selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte.
- Sofern die Werke Wasserzeichen oder sonstige Hinweise auf die Urheberschaft des Fotografen enthalten, dürfen diese nicht entfernt werden. Enthalten die Fotos keine solchen Hinweise, hat der Auftraggeber bei der Nutzung und Veröffentlichung der Fotos auf den Fotografen in einer dem Medium üblichen Art und Weise hinzuweisen.
- Zur Herausgabe von Originaldateien, Negativen etc. oder Datenträgern ist der Fotograf nicht verpflichtet.
- Sofern der Auftraggeber zustimmt, darf der Fotograf die Fotos zu Eigenwerbung, ungeachtet des Mediums (insbesondere Print, Prospekte, Messen, Flyer, Homepage, Social Media) verwenden.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Nutzungsrechte für die übergebenen Werke und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) bei dem Fotografen.
§6 Rechte Dritter
- Sofern der Fotograf für den Auftraggeber Werke fertigt, auf welchen Personen (z.B. Gäste) oder Objekte (Gebäude, Kunstwerke, o.ä.) zu sehen sind, bestätigt der Auftraggeber, dass er über die notwendigen Rechte, insbesondere die Einwilligungen der auf den Fotos abgebildeten Personen, verfügt. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
- Beauftragt der Auftraggeber den Fotografen mit der Bearbeitung oder Komposition fremder Werke, versichert er, dass er hierzu berechtigt ist.
- Der Auftraggeber stellt den Fotograf von Ansprüchen Dritter, eingeschlossen angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, insoweit frei.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
§7 Haftung und Gewährleistung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten (also solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Fotograf ist nicht zur Datensicherung bzgl. übergebener Werke verpflichtet. Er haftet nicht für den Bestand und / oder die Möglichkeit einer erneuten Übergabe der Daten.
- Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Fotos.
- Der Fotograf hat keinen Einfluss auf Witterungsbedingungen am Tag des Auftragstermins.
- Der Fotograf kann nicht gewährleisten, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Jedoch ist er dazu angehalten, den größten Teil der Gäste abzulichten.
§8 Datenschutz
- Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Fotografen zu Zwecke der Auftragsabwicklung (Kontaktaufnahme, Abrechnung) gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und sind hierfür erforderlich. Der Fotograf behandelt diese vertraulich. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich (z.B. für den Auftrag notwendige Dienstleister, Inkassodienstleister) oder auf Grund gesetzlicher Pflicht vorgeschrieben (z.B. auf Grund von Anfragen von Steuer- und Ermittlungsbehörden). Werden die Daten zur Auftragsabwicklung nicht mehr benötigt und stehen keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegen, werden die Daten gelöscht.
- Der Auftraggeber hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Ferner steht ihm ggfs. ein Recht auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit zu.
- Sofern personenbezogene Daten auf Grund einer Einwilligung des Auftraggebers verarbeitet werden, kann dieser jederzeit die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen.
§9 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Fotografen, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Simon Demmer Photography
Uferstraße 1
66809 Nalbach
Stand: 30.04.2020